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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Im WBZ Ingelheim. Manche Veranstaltungen sind entsprechend
dem Bildungsfreistellungsgesetzes als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich
gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
Einen entsprechenden Muster-Antrag finden Sie auf der Homepage des Landesministeriums
für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur im Service-Bereich:
https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/bildungsfreistellung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen. Eine
entsprechende Bestätigung erhalten Sie selbstverständlich von uns als Bildungsträger
Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können beim
Weiterbildungsministerium einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen, das während der
Freistellung fortzuzahlen ist.
Im Landesministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur RLP (siehe oben)
oder im WBZ Ingelheim:
Michaela Stockum, Dipl. Betriebswirtin (FH)
Sachbearbeiterin Studienreisen