Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung

Wir setzen auf dem von uns genutzten Grundstück eine Videoüberwachung ein.

Zweck der Videoüberwachung und Rechtsgrundlage

Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 21 Abs. 1 LDSG (RLP)

Empfänger und Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe der Daten erfolgt an von uns beauftragte Dienstleister, die Überwachungsaufgaben für unser Unternehmen wahrnehmen.

Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten zudem gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weiter.

Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr tätig werden und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.

Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten findet im Rahmen der Videoüberwachung außerhalb der Europäischen Union nicht statt.

Datenschutzbeauftragte

Wir haben eine Datenschutzbeauftragte benannt. Sie erreichen diese wie folgt:

Schüllermann Dataservice GmbH
Frau RA'in Birgit Trageser
Robert-Bosch-Str. 5
63303 Dreieich

E-Mail: sds@schuellermann.de
Telefon: 06103-6050

Ihre Rechte als Betroffene/r

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.

Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir gegebenenfalls Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

Ferner haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben

Löschung von Daten

Daten aus der Videoüberwachung werden spätestens nach 10 Tagen gelöscht.

Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum Handlungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Stand: Juli 2025

Hinweis zur Videoüberwachung im WBZ

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Nehmen Sie Kontakt auf

Sandra Mattes
Sandra Mattes

Sandra Mattes

Stabsstelle Datenschutz/Qualitätsmanagement

Tel: (06132) 7900349
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