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Kann ein volljähriger Mensch seine finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr besorgen, wird auf seinen Wunsch oder von Amts wegen für ihn ein Betreuer bestellt, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Negative Berichte in den Medien schüren jedoch immer wieder Ängste vor der rechtlichen Betreuung. Es existieren viele Vorbehalte gegenüber diesem Thema und häufig auch falsche Vorstellungen davon, was ein/e Betreuer/in tatsächlich darf. Immer mehr Menschen möchten daher für sich selbst vorsorgen und erstellen eine Vorsorgevollmacht. An diesem Abend erhalten Sie Informationen zu den Grundzügen des Betreuungsrechts sowie zu der Möglichkeit eigene Vorsorgeregelungen mit Hilfe einer Vollmacht zu treffen. Eingeladen sind alle interessierten Personen und ihre Angehörigen. Kostenlose Informationsbroschüren werden bereitgestellt.