Präsenzunterricht jetzt auch für Gesang und Blasinstrumente

wir freuen uns sehr, dass wir ab dem 14. Juni nun endlich auch mit dem Präsenzunterricht in Gesang und Blasinstrumenten starten können.

Voraussetzung ist gemäß der 22. Corona- Bekämpfungverordnung die Testpflicht ­(nur für Gesang und Blasinstrumente!)

Wir bitten Sie herzlich um Verständnis, dass wir derzeit leider keine Möglichkeit des Selbsttests an der Musikschule anbieten können. Aus diesem Grund bitten wir Sie um den

  • Nachweis eines Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder
  • Nachweis eines Selbsttests, der von einer anderen Einrichtung dokumentiert wurde oder
  • Nachweis als Geimpfte:r oder Genesene:r

Den Nachweis legen Sie bitte der jeweiligen Lehrkraft vor.

Für Schulkinder gilt folgende Ausnahme: Eltern können mit dem beigefügten Formular „Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen PoC-Antigen-Selbsttest“ versichern,

  1. dass die Kinder am Unterrichtstag in der Schule getestet wurden. Das ist die Vorlage des Landes für die Schulen, das wir nun auch für die Musikschule verwenden. Bitte füllen Sie das Formular entsprechend aus, bei den Angaben zur getesteten Person bei Klasse/Kurs das Unterrichtsfach mit Lehrkraft angeben (z.B. Blockflöte/Frau Bieger). Bei Produktname des Tests und Herstellername bitte „Test in der Schule“ eintragen, Testdatum und ungefähre Uhrzeit vermerken. Oder
  2. dass die Kinder zuhause einen Selbsttest gemacht haben (wenn der Musikschulunterricht an einem anderen Tag als der Schultest stattfindet), der bei Beginn des Musikschulunterrichtes nicht älter als 24 Stunden ist! Dann bitte die entsprechenden Angaben zu dem Selbsttest eintragen!

Dieses Formular geben Sie bzw. die Kinder bitte bei der Lehrkraft ab.

Wir bitten Sie herzlich um Verständnis, dass die Lehrkraft die Schüler:innen nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise (Test oder Selbstauskunft oder Impf- oder Genesenennachweis) unterrichten dürfen!

Darüber hinaus gelten in der Musikschule der bereits praktizierte Hygieneplan:

  • Eingang bitte nur über den Eingang auf dem Platz
  • Maskenpflicht im Haus
  • Hände desinfizieren
  • Einlassticket muss an der Rezeption vorgezeigt werden (bitte melden Sie sich, falls Sie ein neues Ticket benötigen).

Sie können mit der Lehrkraft gerne auch weiterhin Online-Unterricht vereinbaren.

Über den Start der Ensembles der Musikschule werden Sie von Ihrer Lehrkraft informiert, da sind wir noch in der Planungsphase!

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