Abstand |
• 1,50 m |
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Maske |
• Am Platz kann die Maske abgezogen werden |
Testpflicht nur für Blasinstrumente und Gesang |
Testpflicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt! |
Schulkinder (allgemeinbildende Schulen) ab 15 Jahre |
• Qualifizierte Selbstauskunft über Schultest oder Selbsttest |
Erwachsene |
• Nachweis Schnelltest |