Neu: |
Testpflicht für schulpflichtige Schüler*innen entfällt |
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Abstand |
• 1,50 m |
Maske |
• Am Platz kann die Maske abgezogen werden |
Testpflicht nur für Blasinstrumente und Gesang |
Testpflicht für Kinder und schulpflichtige Schüler*innen entfällt. |
Erwachsene |
• Nachweis Schnelltest |