Neue Corona-Regeln ab 4.3.2022

Ab dem 4.3.2022 gilt die 31. CoBeLVO und folgende Regelung für die Musikschule:

Außerschulischer Musikunterricht ist unter Beachtung der Testpflicht erlaubt (§15 Abs. 5).

Von der Testpflicht befreit sind

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Minderjährige

Das bedeutet: keine Maskenpflicht mehr im Raum, kein Abstandsgebot.

Minderjährige müssen nichts mehr vorzeigen.

Erwachsene, die nicht geimpft, geboostert oder genesen sind, benötigen einen Test.

Die Maskenpflicht auf den Gängen bleibt bestehen.

Für Veranstaltungen gelten die gleichen Regelungen wie für den Musikunterricht.

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