Ab dem 4.3.2022 gilt die 31. CoBeLVO und folgende Regelung für die Musikschule:
Außerschulischer Musikunterricht ist unter Beachtung der Testpflicht erlaubt (§15 Abs. 5).
Von der Testpflicht befreit sind
Das bedeutet: keine Maskenpflicht mehr im Raum, kein Abstandsgebot.
Minderjährige müssen nichts mehr vorzeigen.
Erwachsene, die nicht geimpft, geboostert oder genesen sind, benötigen einen Test.
Die Maskenpflicht auf den Gängen bleibt bestehen.