Die Gebühren gelten jeweils für das erste angemeldete Familienmitglied.
Die Unterrichtszeiten beziehen sich auf die Unterrichtsdauer pro Woche (die Ferien- und Feiertagsordnung für die öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule).
Jahresbeitrag / Monatsrate |
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Musikmäuse und Musikzwerge 30 Minuten |
216 Euro / 18 Euro |
Musikfüchse 45 Minuten |
288 Euro / 24 Euro |
MusiKids 45 Minuten |
288 Euro / 24 Euro |
Jahresbeitrag / Monatsrate |
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Orientierungsjahr 30 Minuten |
336 Euro / 28 Euro |
Jahresbeitrag / Monatsrate |
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Suzuki-Kurs 30 Minuten Einzel- und 50 Minuten Gruppenunterricht |
900 Euro / 75 Euro |
Suzuki-Kurs 45 Minuten Einzel- und 50 Minuten Gruppenunterricht |
1.200 Euro / 100 Euro |
Jahresbeitrag / Monatsrate |
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Einzelunterricht 30 Minuten |
600 Euro / 50 Euro |
Einzelunterricht 45 Minuten |
936 Euro / 78 Euro |
Leistungsorientierter Unterricht 45 Minuten |
864 Euro / 72 Euro |
Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 30 Minuten |
360 Euro / 30 Euro |
Gruppenunterricht 2 Teilnehmende 45 Minuten |
492 Euro / 41 Euro |
Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 45 Minuten |
360 Euro / 30 Euro |
Gruppenunterricht 3 Teilnehmende 60 Minuten |
492 Euro / 41 Euro |
Gruppenunterricht ab 4 Teilnehmenden 45 Minuten |
324 Euro / 27 Euro |
Gruppenunterricht ab 4 Teilnehmenden 60 Minuten |
432 Euro / 36 Euro |
Probemonat 4 Termine Einzelunterricht je 30 Minuten Gruppenunterricht |
60 Euro |
Jahresbeitrag / Monatsrate |
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kombiniert mit Hauptfachunterricht |
gebührenfrei |
ohne Hauptfachunterricht |
156 Euro / 13 Euro |
Jahresbeitrag / Monatsrate |
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kombiniert mit Hauptfachunterricht |
gebührenfrei |
ohne Hauptfachunterricht Schüler / Studenten Erwachsene |
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Typ A |
Einzelunterricht 30 Minuten + Band / Ensemble: 50 Euro |
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Typ B |
Gruppenunterricht 2er-Gruppe 30 Minuten + Band / Ensemble: 30 Euro |
Typ C |
Gruppenunterricht 3er-Gruppe 45 Minuten + Band / Ensemble: 30 Euro |
Mit vorhandenen Instrumental-/Vokalkenntnissen: |
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Nur Bandunterricht mit RPJ Factory Konzept: |
17 Euro |
Nur Ensembleunterricht: |
Schüler / Studenten 5 Euro, Erwachsene 10 Euro |
Je nach Verfügbarkeit können Musikinstrumente für 6 Monate ausgeliehen werden. |
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monatliche Leihgebühr: 10 Euro |
Blockflöte, Querflöte, Gitarre, Akkordeon, E-Gitarre, E-Bass, Keyboard, Klarinette, Oboe, Saxophon, Trompete, Violine, Viola, Horn und Posaune |
monatliche Leihgebühr: 17 Euro |
Cello, Tuba, Kontrabass und Fagott |
Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des Fridtjof-Nansen-Hauses erhalten eine Ermäßigung von 5 Euro pro Monat auf die Leihgebühr. |
Die Gebühr ist dem WBZ durch Erteilung einer Einzugsermächtigung zugänglich zu machen oder in Ausnahmefällen monatlich im Voraus auf ein Konto des WBZ einzuzahlen.
Mehrfachermäßigung |
Bei Mehrfachbelegung von Kursen im Elementar- sowie Instrumental- und Vokalunterricht ermäßigt sich die Gebühr der hinzukommenden Fächer um 20 %. |
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Familienermäßigung |
Familienermäßigung wird gewährt bei mehreren Mitgliedern der Familie, die gleichzeitig Schüler:innen der Musikschule sind. |
Leistungsorientierter Unterricht (LOU) |
Nach zweijähriger Ausbildung an der Musikschule kann der Unterricht auf Antrag im „Leistungsorientierten Unterricht (LOU)“ erfolgen. |
Aufgabe der Musikschule im WBZ ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf breiter Basis an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern. Die Förderung kann in besonderen Fällen die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium umfassen.
Die unterrichtenden Mitarbeiter:innen sind ausgebildete Musikpädagog:innen oder Musikstudent:innen, die mit ihren Aufgaben besonders vertraut sind.
Der Unterricht gliedert sich in Einzel- oder Gruppenunterricht. |
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Elementarunterricht (Gruppenunterricht) |
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Musikmäuse und Musikzwerge |
0 - 4 Jahre Unterrichtszeit: 30 Minuten / Woche |
Musikfüchse |
4 - 6 Jahren Unterrichtszeit: 45 Minuten / Woche |
MusiKids |
ab 6 Jahre Unterrichtszeit: 45 Minuten / Woche |
Orientierungsjahr |
6 - 10 Jahre Unterrichtszeit: 30 Minuten / Woche |
Instrumental- und Vokalunterricht |
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Einzelunterricht |
Unterrichtszeit: 30 Minuten / Woche |
Gruppenunterricht |
Unterrichtszeit: 30, 45, 60 oder 90 Minuten / Woche |
Ergänzungs- / Ensembleunterricht (kostenfrei bei Hauptfachbelegung): |
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Theorieunterricht |
Unterrichtszeit: 45 oder 30 Minuten / Woche |
verschiedene Ensembles |
Unterrichtszeit: 45, 60 oder 90 Minuten / Woche |
Die Teilnahme am Instrumentalunterricht schließt Recht und Verpflichtung ein, sich an der Musiklehre und am Zusammenspiel mit Instrumenten zu beteiligen.
Die Schüler:innen sind gehalten, ihre Arbeit durch regelmäßigen Besuch des Unterrichts, Zusammenspiel sowie durch ausreichendes Üben zu fördern.
Der/die Teilnehmer/in hat die vertraglich vereinbarten Entgelte vollständig zu entrichten, auch wenn er/sie einzelne Termine, gleich aus welchem Grunde, nicht wahrnimmt. Versäumte Stunden bedürfen einer Entschuldigung. Die Musikschule ist berechtigt, vorgesehene Lehrer/innen im Bedarfsfall durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ebenso kann die Musikschule im Bedarfsfalle einen anderen gleichwertigen Veranstaltungsort bestimmen. Die Musikschule wird dies den Teilnehmern frühestmöglich mitteilen. Unwesentliche Modifikationen, welche die Qualität nicht berühren, berechtigen nicht zur Herabsetzung des vereinbarten Entgelts. Fallen in einem Schulhalbjahr mehr als zwei Unterrichtsstunden aus, bemüht sich die Musikschule grundsätzlich um ein Angebot zum Nachholen der Stunden, andernfalls wird die Gebühr für weitere ausgefallene Unterrichtsstunden auf Antrag zurückerstattet. Die Ferien- und Feiertagsordnung für die öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule.
Die Anmeldung erfolgt durch Ausfertigung des vorgegebenen Anmeldeformulars schriftlich, per Fax, per Webseite oder kann persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht. Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen. Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar. Mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten und dem Empfang der Teilnahmebedingungen werden diese in allen Teilen anerkannt.
Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch Kündigung. Die Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Kündigungen bei den Lehrern haben keine Gültigkeit. Kündigungen sind jeweils zum 30.04. und 31.10. eines Jahres möglich. Das Kündigungsschreiben muss der Musikschule zwei Monate vor dem Wirksamkeitsdatum vorliegen (28.02. oder 31.08.). Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens bei der Musikschule. Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. Kündigungen zu anderen Terminen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Sie sind schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen und bedürfen der Zustimmung. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen. Wichtige Gründe liegen für die Musikschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung, in mehrmaligen unentschuldigtem Fehlen des Schülers oder in einem Entgeltverzug, der die gerichtliche Geltendmachung des Rückstandes nach sich zieht. In diesen Fällen kann die Schulleitung den Unterrichtsvertrag kündigen. Im Kurs „Orientierungsjahr“ gelten die oben angegebenen Kündigungstermine nicht, eine Kündigung ist im Laufe dieses einjährigen Kurses nicht möglich.
Wenn der Schüler / die Schülerin länger als einen Monat wegen Krankheit, Unfall oder anderer wichtiger Gründe den Kursen fernbleiben muss, tritt auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten Vertragsruhe ab der 5. Unterrichtsstunde ein.
Für die Teilnahme am Musikunterricht sind Entgelte zu entrichten, die in einer Entgeltordnung festgelegt sind. Es handelt sich um eine Jahresgebühr, die in 12 Monatsraten aufgeteilt ist. Die Monatsraten sind auch in den Ferien zu entrichten und werden in der Regel vom Konto des Anmeldenden bzw. des / der Erziehungsberechtigten zum 3. eines jeden Monats durch Einzugsverfahren abgebucht. Der Vertragspartner der Musikschule erteilt mit seiner Unterschrift unter dem Unterrichts- bzw. Kursvertrag sein Einverständnis zum Bankeinzug der vereinbarten Entgelte vom angegebenen Bankkonto. Bei Rücklastschriften, z.B. durch mangelnde Kontodeckung, werden die von der jeweiligen Bank berechneten Rücklastgebühren dem Vertragspartner weiterberechnet. Bei Zahlungsverzug werden ab Mahnstufe 2 Mahnkosten von zurzeit 8,00 € und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz erhoben. Bei Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung wird der Entgeltanspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs. In begründeten Ausnahmefällen können die Gebühren auf das Konto der Weiterbildungszentrum gGmbH überwiesen werden. Für die Dauer des Zahlungsverzugs wird der/die Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen. Nach dem erfolgten vollständigen Ausgleich der überfälligen Forderungen ist eine Wiederaufnahme des Unterrichtes möglich. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Unterrichtes besteht nicht.
Diese sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.
Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft zugefügte Schäden.
Musikschule
Fridtjof-Nansen-Platz 3
55218 Ingelheim am Rhein
Tel.: (06132) 79003-25, Fax: (06132) 79003-22
E-Mail: musik@wbz-ingelheim.de