Gebühren & Teilnahmebedingungen

Die Gebühren gelten jeweils für das erste angemeldete Familienmitglied.
Die Unterrichtszeiten beziehen sich auf die Unterrichtsdauer pro Woche (die Ferien- und Feiertagsordnung für die öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule).

Elementarunterricht

Jahresbeitrag / Monatsrate

Musikmäuse und Musikzwerge
30 Minuten

216 Euro / 18 Euro

Musikfüchse
45 Minuten

288 Euro / 24 Euro

MusiKids
45 Minuten

288 Euro / 24 Euro

Orientierungsjahr

Jahresbeitrag / Monatsrate

Orientierungsjahr
30 Minuten

336 Euro / 28 Euro

Suzuki-Geigenunterricht

Jahresbeitrag / Monatsrate

Suzuki-Kurs
30 Minuten Einzel- und 50 Minuten Gruppenunterricht

900 Euro / 75 Euro

Suzuki-Kurs
45 Minuten Einzel- und 50 Minuten Gruppenunterricht

1.200 Euro / 100 Euro

Instrumental- und Vokalunterricht

Jahresbeitrag / Monatsrate

Einzelunterricht
30 Minuten

600 Euro / 50 Euro

Einzelunterricht
45 Minuten

936 Euro / 78 Euro

Leistungsorientierter Unterricht
45 Minuten

864 Euro / 72 Euro

Gruppenunterricht
2 Teilnehmende

30 Minuten

360 Euro / 30 Euro

Gruppenunterricht
2 Teilnehmende

45 Minuten

492 Euro / 41 Euro

Gruppenunterricht
3 Teilnehmende

45 Minuten

360 Euro / 30 Euro

Gruppenunterricht
3 Teilnehmende

60 Minuten

492 Euro / 41 Euro

Gruppenunterricht
ab 4 Teilnehmenden

45 Minuten

324 Euro / 27 Euro

Gruppenunterricht
ab 4 Teilnehmenden

60 Minuten

432 Euro / 36 Euro

Probemonat
4 Termine
Einzelunterricht
je 30 Minuten
Gruppenunterricht

60 Euro
Bei Fortsetzung des Unterrichts nach dem Probemonat wird die Differenz zum regulären Unterrichtspreis erstattet.

Preise auf Anfrage

Ergänzungsunterricht Theorie

Jahresbeitrag / Monatsrate

kombiniert mit
Hauptfachunterricht

gebührenfrei

ohne Hauptfachunterricht

156 Euro / 13 Euro

Ensembles

Jahresbeitrag / Monatsrate

kombiniert mit
Hauptfachunterricht

gebührenfrei

ohne Hauptfachunterricht
Schüler / Studenten
Erwachsene



60 Euro / 5 Euro
120 Euro / 10 Euro

RPJ Factory

Typ A

Einzelunterricht 30 Minuten + Band / Ensemble: 50 Euro

Typ B

Gruppenunterricht 2er-Gruppe 30 Minuten + Band / Ensemble: 30 Euro

Typ C

Gruppenunterricht 3er-Gruppe 45 Minuten + Band / Ensemble: 30 Euro

Mit vorhandenen Instrumental-/Vokalkenntnissen:

Nur Bandunterricht mit RPJ Factory Konzept:

17 Euro

Nur Ensembleunterricht:

Schüler / Studenten 5 Euro, Erwachsene 10 Euro

Leihgebühren für Instrumente

Je nach Verfügbarkeit können Musikinstrumente für 6 Monate ausgeliehen werden.

monatliche Leihgebühr: 10 Euro

Blockflöte, Querflöte, Gitarre, Akkordeon, E-Gitarre, E-Bass, Keyboard, Klarinette, Oboe, Saxophon, Trompete, Violine, Viola, Horn und Posaune

monatliche Leihgebühr: 17 Euro

Cello, Tuba, Kontrabass und Fagott

Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des Fridtjof-Nansen-Hauses erhalten eine Ermäßigung von 5 Euro pro Monat auf die Leihgebühr.

Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr ist dem WBZ durch Erteilung einer Einzugsermächtigung zugänglich zu machen oder in Ausnahmefällen monatlich im Voraus auf ein Konto des WBZ einzuzahlen.

Ermäßigungen

Mehrfachermäßigung

Bei Mehrfachbelegung von Kursen im Elementar- sowie Instrumental- und Vokalunterricht ermäßigt sich die Gebühr der hinzukommenden Fächer um 20 %.

Familienermäßigung

Familienermäßigung wird gewährt bei mehreren Mitgliedern der Familie, die gleichzeitig Schüler:innen der Musikschule sind.
Die Ermäßigung beträgt beim

2. Teilnehmenden → 20 %
3. Teilnehmenden → 30 %
4. Teilnehmenden → 40 %
5. Teilnehmenden → 50 %
ab dem
6. Teilnehmenden → 60 %

und wird auf volle Beträge aufgerundet. Als 1. Teilnehmer:in gilt die Person mit dem höchsten Unterrichtsentgelt.
Über weitere Ermäßigungen (z.B. Sozialermäßigung) in begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Geschäftsführung.

Leistungsorientierter Unterricht (LOU)

Nach zweijähriger Ausbildung an der Musikschule kann der Unterricht auf Antrag  im „Leistungsorientierten Unterricht (LOU)“ erfolgen. 
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der Musikschule.

Teilnahmebedingungen

Aufgabe

Aufgabe der Musikschule im WBZ ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf breiter Basis an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern. Die Förderung kann in besonderen Fällen die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium umfassen.

Lehrkräfte

Die unterrichtenden Mitarbeiter:innen sind ausgebildete Musikpädagog:innen oder Musikstudent:innen, die mit ihren Aufgaben besonders vertraut sind.

Unterrichtsformen

Der Unterricht gliedert sich in Einzel- oder Gruppenunterricht.

Elementarunterricht (Gruppenunterricht)

Musikmäuse und Musikzwerge

0 - 4 Jahre

Unterrichtszeit: 30 Minuten / Woche

Musikfüchse

4 - 6 Jahren

Unterrichtszeit: 45 Minuten / Woche

MusiKids

ab 6 Jahre

Unterrichtszeit: 45 Minuten / Woche

Orientierungsjahr

6 - 10 Jahre

Unterrichtszeit: 30 Minuten / Woche

Instrumental- und Vokalunterricht

Einzelunterricht

Unterrichtszeit: 30 Minuten / Woche

Gruppenunterricht

Unterrichtszeit: 30, 45, 60 oder 90  Minuten / Woche

Ergänzungs- / Ensembleunterricht

(kostenfrei bei Hauptfachbelegung):

Theorieunterricht

Unterrichtszeit: 45 oder 30 Minuten / Woche

verschiedene Ensembles

Unterrichtszeit: 45, 60 oder 90 Minuten / Woche

Unterrichtsordnung

Die Teilnahme am Instrumentalunterricht schließt Recht und Verpflichtung ein, sich an der Musiklehre und am Zusammenspiel mit Instrumenten zu beteiligen.

Die Schüler:innen sind gehalten, ihre Arbeit durch regelmäßigen Besuch des Unterrichts, Zusammenspiel sowie durch ausreichendes Üben zu fördern.

Leistungen

Der/die Teilnehmer/in hat die vertraglich vereinbarten Entgelte  vollständig zu entrichten, auch wenn er/sie einzelne Termine, gleich aus welchem Grunde, nicht wahrnimmt. Versäumte Stunden bedürfen einer Ent­schuldigung. Die Musikschule ist berechtigt, vorgesehene Lehrer/innen im Bedarfsfall durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ebenso kann die Musikschule im Bedarfs­falle einen anderen gleichwertigen Veranstaltungs­ort bestimmen. Die Musikschule wird dies den Teilnehmern frühest­möglich mitteilen. Unwesentliche Modifikationen, welche die Qualität nicht berühren, berechtigen nicht zur Herabsetzung des vereinbarten Entgelts. Fallen in einem Schul­halbjahr mehr als zwei Unterrichts­stunden aus, bemüht sich die Musikschule grundsätzlich um ein Angebot zum Nachholen der Stunden, andernfalls wird die Gebühr für weitere ausgefallene Unterrichtsstunden auf Antrag zurückerstattet. Die Ferien- und Feiertagsordnung für die öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch Ausfertigung des vorgegebenen Anmelde­formulars schriftlich, per Fax, per Webseite oder kann persönlich zu den angegebenen Sprech­zeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht. Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegeben­heiten vorgenommen. Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar. Mit der Unterschrift des Erziehungs­berechtigten und dem Empfang der Teilnahme­bedingungen werden diese in allen Teilen anerkannt.

Kündigung

Die Beendigung des Vertrags­verhältnisses erfolgt durch Kündigung. Die Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Kündigungen bei den Lehrern haben keine Gültigkeit. Kündigungen sind jeweils zum 30.04. und 31.10. eines Jahres möglich. Das Kündigungs­schreiben muss der Musikschule zwei Monate vor dem Wirksamkeits­datum vorliegen (28.02. oder 31.08.). Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungs­schreibens bei der Musikschule. Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist aus­geschlossen. Kündigungen zu anderen Terminen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Sie sind schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen und bedürfen der Zustimmung. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen. Wichtige Gründe liegen für die Musikschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung, in mehrmaligen unentschuldigtem Fehlen des Schülers oder in einem Entgeltverzug, der die gerichtliche Geltend­machung des Rückstandes nach sich zieht. In diesen Fällen kann die Schulleitung den Unterrichts­vertrag kündigen. Im Kurs „Orientierungsjahr“ gelten die oben angegebenen Kündigungstermine nicht, eine Kündigung ist im Laufe dieses einjährigen Kurses nicht möglich.

Vertragsruhe

Wenn der Schüler / die Schülerin länger als einen Monat wegen Krankheit, Unfall oder anderer wichtiger Gründe den Kursen fernbleiben muss, tritt auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten Vertragsruhe ab der 5. Unterrichtsstunde ein.

Entgeltordnung

Für die Teilnahme am Musikunterricht sind Entgelte zu entrichten, die in einer Entgeltordnung festgelegt sind. Es handelt sich um eine Jahres­gebühr, die in 12 Monatsraten aufgeteilt ist. Die Monatsraten sind auch in den Ferien zu entrichten und werden in der Regel vom Konto des Anmeldenden bzw. des / der Erziehungsberechtigten zum 3. eines jeden Monats durch Einzugs­verfahren abgebucht. Der Vertrags­partner der Musikschule erteilt mit seiner Unterschrift unter dem Unterrichts- bzw. Kursvertrag sein Einverständnis zum Bankeinzug der vereinbarten Entgelte vom angegebenen Bankkonto. Bei Rück­lastschriften, z.B. durch mangelnde Kontodeckung, werden die von der jeweiligen Bank berechneten Rück­lastgebühren dem Vertragspartner weiterberechnet. Bei Zahlungs­verzug werden ab Mahnstufe 2 Mahnkosten von zurzeit 8,00 € und Verzugs­zinsen in Höhe von 5% über dem Basis­zinssatz erhoben. Bei Zahlungs­verzug und erfolgloser Mahnung wird der Entgelt­anspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungs­eingangs. In begründeten Ausnahmefällen können die Gebühren auf das Konto der Weiterbildungs­zentrum gGmbH überwiesen werden. Für die Dauer des Zahlungs­verzugs wird der/die Schüler/in vom Unterricht ausgeschlossen. Nach dem erfolgten vollständigen Ausgleich der überfälligen Forderungen ist eine Wieder­aufnahme des Unterrichtes möglich. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Unterrichtes besteht nicht.

Zuschläge/ Erstattungen/Ermäßigungen

Diese sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.

Haftung

Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außer­schulische Betätigung an einer Ergänzungs­schule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungs­schutz. Für Personen­schäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft zugefügte Schäden.  

Musikschule

Fridtjof-Nansen-Platz 3
55218 Ingelheim am Rhein
Tel.: (06132) 79003-25, Fax: (06132) 79003-22
E-Mail: musik@wbz-ingelheim.de

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