Musikschule

Corona-Update: neue Regelungen für die Musikschule

Regelungen nach den Sommerferien

Neu:

Testpflicht für schulpflichtige Schüler*innen entfällt

Abstand

• 1,50 m
• Musikgarten/MFE: kein Abstandsgebot für die Kinder

Maske

• Am Platz kann die Maske abgezogen werden
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre müssen keine Maske tragen (MFE: alle Vorschulkinder)

Testpflicht nur für Blasinstrumente und Gesang

Testpflicht für Kinder und schulpflichtige Schüler*innen entfällt.

Erwachsene

• Nachweis Schnelltest
• Nachweis genesene oder geimpfte Personen

Achtung: bitte darauf achten, dass der Test nicht älter als 24 Stunden ist! Wenn kein Test vorliegt kann der Unterricht nur ohne Blasinstrument/Gesang stattfinden (Theorie/Rhythmus etc.)

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