Neue Corona-Regeln für die Musikschule ab dem 6.12.2021

Kinder bis einschließlich 5 Jahre:
-    Keine Testpflicht
-    Keine Maskenpflicht

Kinder von 6 bis 12 1/4 Jahre:
-    Keine Testpflicht
-    Maskenpflicht (außer Blasinstrumente und Gesang) auch am Platz!

Jugendliche von 12 1/4 Jahre bis einschließlich 17 Jahre:
-    3G: geimpft/genesen/gleichgestellte Personen oder getestet
-    Maskenpflicht (außer Blasinstrumente und Gesang) auch am Platz!

Erwachsene:
-    2G: Geimpft/genesen/gleichgestellte Personen!
-    Zusätzlich! Testpflicht oder Nachweis über Booster-Impfung
-    Die zusätzliche Testpflicht entfällt, wenn die Maskenpflicht durchgehend eingehalten wird (auch am Platz)!

Gleichgestellte Personen: Kinder bis 3 Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Nachweis).

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen keine beaufsichtigten Tests vor Ort durchführen können.

Sollten Sie aufgrund der neuen Regeln nicht am Unterricht teilnehmen können/wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Lehrkraft bezüglich der Möglichkeit des Online-Unterrichts in Verbindung.

 

Infos zur Corona Situation im WBZ
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