Barrierefreie Bedienung der Webseite

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Weiterbildungszentrum Ingelheim gGmbH als Websitebetreiber ist bemüht, barrierefrei
zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP). 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://wbz-ingelheim.de

Feedback und Kontakt

Da wir momentan an der Umsetzung einer barrierefreien Webseite arbeiten, freuen wir uns über Fragen und Anmerkungen. Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Weiterbildungszentrum Ingelheim
Fridtjof-Nansen-Platz 3
55218 Ingelheim
Postfach 1633
Tel (06132) 79003-0
Mail: beschwerden(at)wbz-ingelheim.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).

Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.

Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.

b) Die folgenden Inhalte unserer Webseite fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden ggf. live übertragene zeitbasierte Medien

Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;

c) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

d) Bilder sind z.T. ohne Alternativ-Attribut
Bei Bildlinks fehlt z.T. ein alternativer Text
Die Eingabefelder haben z.T. keine Beschreibung in den Formularen

e) Die hier aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
www.wbz-ingelheim.de ist nicht vollständig mit der Tastatur (Tabulator-Taste) bedienbar.
PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
Einige Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
Bei Grafiken / Fotos ist das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend.
Die Schriftfarben sind teilweise nicht kontrastreich genug.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von msagd.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
www.lb.rlp.de


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.05.2021 erstellt und basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.

Durch die Barrierefreie Informations­technik-Verordnung (BITV) hat der Bund die Barrierefreiheit für Webseiten bereits vorgeschrieben. Es wurde bei der Gestaltung der Webseite darauf geachtet, das Angebot nach Grundlage der Empfehlungen des W3C, die im Rahmen der Web Content Accessibility Guidelines 1.0 aufgeführt sind, barrierefrei umzusetzen.

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