Gebühren & Teilnahmebedingungen: 
ab 1. November 2023

Die Gebühren gelten jeweils für das erste angemeldete Familienmitglied.
Die Unterrichtszeiten beziehen sich auf die Unterrichtsdauer pro Woche (die Ferien- und Feiertagsordnung für die öffentlichen Schulen gilt auch für die Musikschule).

Elementarunterricht

Jahresbeitrag / Monatsrate

Musikmäuse und Musikzwerge
30 Minuten

240 Euro / 20 Euro

Musikfüchse 1 und Musikfüchse 2
60 Minuten

312 Euro / 26 Euro

MusiKids
60 Minuten

312 Euro / 26 Euro

Orientierungsjahr

Jahresbeitrag / Monatsrate

Orientierungsjahr
30 Minuten

360 Euro / 30 Euro

Instrumental- und Vokalunterricht (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre)*

Jahresbeitrag / Monatsrate

Einzelunterricht
30 Minuten

660 Euro / 55 Euro

Einzelunterricht
45 Minuten

1.008 Euro / 84 Euro

LOU-Schüler:innen
45 Minuten

864 Euro / 72 Euro

Gruppenunterricht
2 Teilnehmende

30 Minuten

396 Euro / 33 Euro

Gruppenunterricht
2 Teilnehmende

45 Minuten

540 Euro / 45 Euro

Gruppenunterricht
3+ Teilnehmende

45 Minuten

396 Euro / 33 Euro

Gruppenunterricht
3+ Teilnehmende

60 Minuten

528 Euro / 45 Euro

Suzuki-Kurs (Einzel + Gruppe)*
30 + 45 Minuten

912 Euro / 76 Euro

Suzuki-Kurs (Einzel + Gruppe)
45 + 45 Minuten

1.224 Euro / 102 Euro

Probemonat

4 Termine Einzelunterricht 30 Minuten für Kinder: 69 Euro
4 Termine 2er Gruppenunterricht 30 Minuten für Kinder: 41 Euro

*Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die in einem schulischen oder beruflichen Ausbildungsverhältnis stehen, zahlen Unterrichtsgebühren wie Kinder/Jugendliche

Instrumental- und Vokalunterricht (Erwachsene ab 21 Jahre)

Jahresbeitrag / Monatsrate

Einzelunterricht
30 Minuten

780 Euro / 65 Euro

Einzelunterricht
45 Minuten

1.200 Euro / 100 Euro

Gruppenunterricht
2 Teilnehmende

30 Minuten

480 Euro / 40 Euro

Gruppenunterricht
2 Teilnehmende

45 Minuten

720 Euro / 60 Euro

Gruppenunterricht
3+ Teilnehmende

45 Minuten

540 Euro / 40 Euro

Probemonat

4 Termine Einzelunterricht 30 Minuten für Erwachsene 81 Euro
4 Termine 2er Gruppenunterricht 30 Minuten für Erwachsene 50 Euro

Ergänzungsunterricht Theorie

Jahresbeitrag / Monatsrate

kombiniert mit
Hauptfachunterricht

ist der Theorieunterricht gebührenfrei

ohne Hauptfachunterricht

Kinder und Jugendliche: 60 Euro / 5 Euro
Erwachsene: 180 Euro / 15 Euro

*Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die in einem schulischen oder beruflichen Ausbildungsverhältnis stehen, zahlen Unterrichtsgebühren wie Kinder/Jugendliche

Ensemble-Unterricht

Jahresbeitrag / Monatsrate

kombiniert mit
Hauptfachunterricht

ist der Ensembleunterricht gebührenfrei

ohne Hauptfachunterricht

Kinder/Jugendliche: 60 Euro / 5 Euro
Erwachsene: 144 Euro / 12 Euro

RPJ Factory

Typ A

Einzelunterricht 30 Minuten + Band / Ensemble: 55 Euro / Erwachsene: 65 Euro

Typ B

Gruppenunterricht 2er-Gruppe 30 Minuten + Band / Ensemble: 33 Euro / Erwachsene: 40 Euro

Typ C

Gruppenunterricht 3er-Gruppe 45 Minuten + Band / Ensemble: 33 Euro / 40 Euro

Mit vorhandenen Instrumental-/Vokalkenntnissen:

Nur Bandunterricht mit RPJ Factory Konzept:

20 Euro

Monatliche Mediengebühr

1 Euro pro Schüler:in/Monat

Leihgebühren für Instrumente

Je nach Verfügbarkeit können Musikinstrumente für 6 Monate ausgeliehen werden.

monatliche Leihgebühr: 10 Euro

Blockflöte, Querflöte, Gitarre, Akkordeon, E-Gitarre, E-Bass, Keyboard, Klarinette, Oboe, Saxophon, Trompete, Violine, Viola, Horn und Posaune

monatliche Leihgebühr: 17 Euro

Cello, Tuba, Kontrabass und Fagott

Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des Fridtjof-Nansen-Hauses erhalten eine Ermäßigung von 5 Euro pro Monat auf die Leihgebühr.

Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr ist dem WBZ durch Erteilung einer Einzugsermächtigung zugänglich zu machen oder in Ausnahmefällen monatlich im Voraus auf ein Konto des WBZ einzuzahlen.

Ermäßigungen

Mehrfachermäßigung

Bei Mehrfachbelegung von Kursen im Elementar- sowie Instrumental- und Vokalunterricht ermäßigt sich die Gebühr der hinzukommenden Fächer um 20 %.

Familienermäßigung

Familienermäßigung wird gewährt bei mehreren Mitgliedern der Familie, die gleichzeitig Schüler:innen der Musikschule sind.
Die Ermäßigung beträgt beim

2. Teilnehmenden → 20 %
3. Teilnehmenden → 30 %
4. Teilnehmenden → 40 %
5. Teilnehmenden → 50 %
ab dem
6. Teilnehmenden → 60 %

und wird auf volle Beträge aufgerundet. Als 1. Teilnehmer:in gilt die Person mit dem höchsten Unterrichtsentgelt.
Über weitere Ermäßigungen (z.B. Sozialermäßigung) in begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Geschäftsführung.

Leistungsorientierter Unterricht (LOU)

Nach zweijähriger Ausbildung an der Musikschule kann der Unterricht auf Antrag  im „Leistungsorientierten Unterricht (LOU)“ erfolgen. 
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der Musikschule.

Teilnahmebedingungen

Aufgabe

Die Musikschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung in der kommunalen Bildungslandschaft und nimmt in diesem Rahmen die Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge wahr. Sie erfüllt einen eigenständigen Bildungsauftrag in der außerschulischen Musikerziehung und kooperiert mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen sowie weiteren Kooperationspartnern. Sie pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik. Als Angebotsschule führt sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Singen und Musizieren und leistet einen Beitrag zur sozialen Erziehung. Die Musikschule schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung. Sie pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen.

Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen von- und miteinander.

Die öffentliche Musikschule legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik.

Lehrkräfte

An der Musikschule unterrichten Lehrkräfte, die ein musikpädagogisches Fachstudium abgeschlossen haben oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen.

Aufbau / Ausbildung

Aufbau und Ausbildung erfolgen nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Für den Unterricht gelten der VdM-Bildungsplan „Musik in der Elementar-/Grundstufe“ und die Rahmen-Lehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen, in denen Ziele und Inhalte der Ausbildung formuliert sind, sowie ggf. weitere Lehrplanbestimmungen der Musikschule.

Die Musikschule gliedert sich in

1. Elementarstufe/Grundstufe

2. Instrumental- und Vokalfächer (Unter-/Mittel-/Oberstufe)

3. Ensemblefächer

4. Ergänzungsfächer

5. Studienvorbereitende Ausbildung

6. Kooperationen

7. Projekte und Veranstaltungen.

Der Elementarunterricht/Grundfachunterricht geht dem Unterricht in den Instrumental-/Vokalfächern voraus. Ensemblefächer sind grundlegender Bestandteil des Musikschulunterrichts. Ergänzungsfächer, studienvorbereitende Ausbildung, Kooperationen, Projekte und Veranstaltungen vervollständigen das Leistungsangebot der Musikschule.

Unterrichtsformen

Elementarunterricht (Gruppenunterricht)

Musikmäuse und Musikzwerge

0 - 4 Jahre mit erwachsener Begleitperson

Unterrichtszeit: 30 Minuten / Woche
Kursdauer: 1 Jahr

Musikfüchse

4 - 6 Jahre

Unterrichtszeit: 45 Minuten / Woche
Kursdauer 2 Jahre

MusiKids

ab 6 Jahre

Unterrichtszeit: 45 Minuten / Woche
Kursdauer 1 Jahr

Orientierungsjahr

6 - 10 Jahre

Unterrichtszeit: 30 Minuten / Woche
Kursdauer 1 Jahr

Instrumental- und Vokalunterricht

(Einzel- oder Gruppenunterricht)

Einzelunterricht

Unterrichtszeit: 30 oder 45 Minuten / Woche

Gruppenunterricht

Unterrichtszeit: 30, 45, 60 oder 90  Minuten / Woche

Orientierungsjahr

Unterrichtszeit: 30 Minuten / Woche
6 - 10 Jahre
Kursdauer 1 Jahr

Suzukiunterricht

Unterrichtszeit: 30 oder 45 Minuten Einzelunterricht
+ 45 Minuten Gruppenstunde / Woche

Ergänzungs- / Ensembleunterricht

(Gruppenunterricht, kostenfrei bei Hauptfachbelegung):

Theorieunterricht

Unterrichtszeit: 45 oder 30 Minuten / Woche

verschiedene Ensembles

Unterrichtszeit: 30, 45, 60 oder 90 Minuten / Woche

Instrumental- und Vokalunterricht

1. In den Instrumental-/Vokalunterricht werden aufgenommen

  •  Kinder: Der Besuch der Elementarfächer/Grundfächer ist empfehlenswert für den nachfolgenden Instrumental- oder Vokalunterricht.
  • Jugendliche und Erwachsene.

2. Der Unterricht erstreckt sich auf die von der Musikschule angebotenen Instrumental- und Vokalfächer aus den Fachbereichen

  • Streichinstrumente
  • Zupfinstrumente
  • Holzblasinstrumente
  • Blechblasinstrumente
  • Tasteninstrumente
  • Schlaginstrumente
  • Gesang

3. Über die Einteilung sowie über erforderliche Änderungen entscheidet die Schulleitung.

4. Die Teilnahme am Instrumental- und Vokalunterricht schließt für Kinder und Jugendliche Recht und Verpflichtung ein, sich an den Ensemble- und Ergänzungsfächern zu beteiligen. Erwachsene können an einem Ensembleunterricht teilnehmen.

5. Fortschritt und Erfolg des Unterrichts hängen von der Bereitschaft der Schüler:innen ab, zwischen den Unterrichtsstunden zu üben, d.h., das Gelernte selbstständig zu vertiefen und zu festigen. Die Schüler:innen sind gehalten, ihre Arbeit durch regelmäßigen Besuch des Unterrichts, sowie durch ausreichendes Üben zu fördern.

Ensemble- und Ergänzungsfächer

  • Ensemblefächer dienen dem Musizieren in der Gemeinschaft. Sie sind in allen Leistungsstufen integraler Bestandteil des ganzheitlichen Bildungskonzepts der Musikschule. Kontinuierliche Ensemblearbeit bildet mit dem Unterricht im Instrumental- bzw. Vokalfach eine aufeinander abgestimmte Einheit und gehört daher zum ergänzendem Unterrichtsangebot der Musikschule. Über die Einteilung zum Ensembleunterricht entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit der Fachlehrkraft.
  • Ergänzungsfächer sind zum einen kontinuierliche Unterrichtsfächer zur inhaltlichen Bereicherung des instrumentalen und vokalen Bildungsangebots, insbesondere Gehörbildung / Musiklehre / Theorie. Zum anderen stellen sie auch eine Ergänzung des Musikschulangebotes dar. Über die Einteilung zum Ergänzungsunterricht sowie über erforderliche Änderungen während des Schuljahres entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit der Fachlehrkraft.

Leistungsorientierter Unterricht (LOU) / Studienvorbereitende Ausbildung

  1. Die Musikschule bietet besonders interessierten und begabten Schüler:innen eine vertiefte Musikbildung (LOU). Darüber hinaus bereitet sie durch eine studienvorbereitendende Ausbildung auf die Aufnahmeprüfung an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe vor.
  • Die Pflichtbelegung in der studienvorbereitenden Ausbildung umfasst mindestens vier Wochenstunden mit folgender Fächerkombination:
    - Vokal-/Instrumentalunterricht: bis zu 2 Wochenstunden Einzelunterricht im - Hauptfach bzw. im Haupt- und Nebenfach
    - Ensemblefach: 1 Wochenstunde  
    - Gehörbildung/Musiklehre/Musiktheorie: 1 Wochenstunde
  • Interessenten können nur aufgrund einer Beurteilung in LOU / die studienvorbereitende Ausbildung aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
  • Über den Ausschluss aus LOU / der studienvorbereitenden Ausbildung entscheidet die Schulleitung nach Anhörung der Fachlehrkräfte und der Erziehungsberechtigten bzw. Betroffenen.

Kooperationen

Die Musikschule kooperiert mit Partnern in der kommunalen Bildungslandschaft, insbesondere mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen sowie mit weiteren Kooperationspartnern wie z. B. Musikvereinen, Kirchengemeinden, Ausbildungsstätten oder Berufsorchestern. Kooperationen gründen sich auf vertragliche Vereinbarungen mit den Bildungspartnern.

Projekte und Veranstaltungen

Projekte, z. B. Kurse, Workshops oder Exkursionen, sind weitere musikpädagogische Angebote der Musikschule. Veranstaltungen gehören einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen zum pädagogischen Auftrag und zum individuellen Erscheinungsbild der Musikschule. Vorspiele und Konzerte sind für Schüler:innen eine wesentliche Lernerfahrung; die Teilnahme daran ist Bestandteil des Unterrichts.

Unterrichtsdauer/-ordnung

  • Unterrichtszeiten und Unterrichtsdauer werden von der Schulleitung nach fachlichen und organisatorischen Gesichtspunkten zugewiesen. Wünsche der Schüler:innen bzw. der gesetzlichen Vertreter werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt; ein Anspruch auf bestimmte Unterrichtsformen und -zeiten besteht nicht.
  • Die Musikschule ist berechtigt, vorgesehene Lehrer:innen im Bedarfsfall durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ebenso kann die Musikschule im Bedarfs­falle einen anderen gleichwertigen Veranstaltungs­ort bestimmen. Die Musikschule wird dies den Teilnehmer:innen frühest­möglich mitteilen.
  • Die Ferien- und Feiertagsordnung und die Regelungen der beweglichen Ferientage für die öffentlichen Schulen in Ingelheim gelten auch für die Musikschule.
  • In Ausnahmefällen, wie z.B. einer befristeten räumlichen Schließung der Musikschule, kann der Unterricht online erteilt werden. Der Präsenzunterricht hat immer Vorrang. In allen Fällen entscheidet die Schulleitung über einen möglichen Online-Unterricht.
  • In der Projektwoche wird der reguläre Unterricht durch die Workshopangebote ersetzt.

Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt über die Onlineanmeldung auf der Homepage, schriftlich durch Ausfertigung des vorgegebenen Anmelde­formulars oder kann persönlich zu den angegebenen Sprech­zeiten vorgenommen werden. Anmeldungen werden erst durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Musikschule besteht nicht.
  • Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegeben­heiten vorgenommen. Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

Kündigung

1. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch ordentliche Kündigung. Die Kündigung durch den Schüler/die Schülerin bzw. durch seine/ihre gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule muss schriftlich erfolgen. Für die Schüler:innen bzw. die gesetzl. Vertreter besteht auch die Möglichkeit der Kündigung durch den Kündigungs-Button auf der Homepage der Musikschule. Die Kündigungsdetails werden elektronisch in Textform bestätigt (§ 312k Abs. 1 bis 5 BGB).

2. Mündliche oder schriftliche Kündigungen bei den Lehrkräften haben keine Gültigkeit.

3. Ordentliche Kündigungen des Instrumental- und Vokalfachunterrichts (mit Ausnahme des Orientierungskurses) sind mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 30.04. und 31.10. eines Jahres möglich. Das Kündigungsschreiben muss der Musikschule einen Monat vor dem Wirksamkeitsdatum vorliegen (31.03. oder 30.09.). Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens bei der Musikschule. Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.

4. Ordentliche Kündigungen zu anderen Terminen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Sie sind schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen und bedürfen der Zustimmung.

5. Das Recht zur außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Schüler/die Schülerin in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen/ihren Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen.

6. Wichtige Gründe liegen für die Musikschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung, in mehrmaligen unentschuldigtem Fehlen der Schülerin/des Schülers oder in einem Verzug der Entgeltzahlung von mindestens 2 aufeinanderfolgenden Monaten. In diesen Fällen kann die Schulleitung den Unterrichtsvertrag außerordentlich kündigen.

7. Im Kurs „Orientierungsjahr“ gelten die oben angegebenen Kündigungstermine und Kündigungsfristen nicht. Der Unterricht ist zeitlich auf ein Jahr befristet und endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung ist im Laufe dieses einjährigen Kurses nicht möglich.

8. Der Kurs „Musikfüchse“ ist zeitlich auf zwei Jahre befristet und endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus besteht während der Befristung die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3.

9. Die Kurse Musikmäuse, Musikzwerge 1 und 2 und MusiKids sind auf ein Jahr befristet und enden mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Darüber hinaus besteht während der Befristung die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3.

Aufsicht

Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Der/die Erziehungsberechtigte oder deren Beauftragte, der den minderjährigen Schüler/die minderjährige Schülerin zum Unterricht bringt, hat sich stets davon zu überzeugen, dass der Unterricht tatsächlich stattfindet.

Vertragsruhe

Wenn der Schüler/die Schülerin länger als einen Monat wegen Krankheit, Unfall oder anderer wichtiger Gründe den Kursen fernbleiben muss, tritt auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten Vertragsruhe ab der 5. Unterrichtsstunde ein.

Entgeltordnung/Unterrichtsausfall

  • Der Teilnehmer/die Teilnehmerin leistet einen finanziellen Eigenbeitrag zu den Kosten der Musikschule in Form von Entgelten. Diese werden in einer Entgeltordnung festgelegt und nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt.
  • Es handelt sich um ein Jahres­entgelt, das in 12 Monatsraten aufgeteilt ist. Die Monatsraten sind auch in den Ferien zu entrichten und werden in der Regel vom Konto des Anmeldenden bzw. des / der Erziehungsberechtigten zum 3. eines jeden Monats durch Einzugs­verfahren abgebucht.
  • Der Vertrags­partner/die Vertragspartnerin der Musikschule erteilt mit seiner/ihrer Unterschrift unter dem Unterrichts- bzw. Kursvertrag sein/ihr Einverständnis zum Bankeinzug der vereinbarten Entgelte vom angegebenen Bankkonto. Bei Rück­lastschriften, z.B. durch mangelnde Kontodeckung, werden die von der jeweiligen Bank berechneten Rück­lastgebühren dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin weiterberechnet.
  • Bei Zahlungs­verzug werden ab Mahnstufe 2 Mahnkosten von zurzeit 8,00 € und Verzugs­zinsen in Höhe von 5% über dem Basis­zinssatz erhoben. Bei Zahlungs­verzug und erfolgloser Mahnung wird der Entgelt­anspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungs­eingangs.
  • In begründeten Ausnahmefällen können die Entgelte auf das Konto der Weiterbildungs­zentrum gGmbH überwiesen werden. Für die Dauer des Zahlungs­verzugs wird der/die Schüler:in vom Unterricht ausgeschlossen. Nach dem erfolgten vollständigen Ausgleich der überfälligen Forderungen ist eine Wieder­aufnahme des Unterrichtes möglich. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Unterrichtes besteht nicht.
  • Der/die Teilnehmer:in hat die vertraglich vereinbarten Entgelte vollständig zu entrichten, auch wenn er/sie einzelne Termine, gleich aus welchem Grunde, nicht wahrnimmt.
  • Kann der/die Schüler:in den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, muss die Musikschule darüber möglichst frühzeitig verständigt werden. Ein Anspruch auf Nachholung des versäumten Unterrichts besteht nicht.
  • Unwesentliche Modifikationen, welche die Qualität nicht berühren, berechtigen nicht zur Herabsetzung des vereinbarten Entgelts. Fallen in einem Schul­halbjahr mehr als zwei Unterrichts­stunden seitens der Musikschule aus, bemüht sich die Musikschule grundsätzlich um ein Angebot zum Nachholen der Stunden, andernfalls wird das Entgelt für weitere ausgefallene Unterrichtsstunden auf Antrag zurückerstattet.

Auftritte und Wettbewerbe

  • Die Schüler:innen sollen auf Empfehlung der Lehrkraft an Klassenvorspielen und/oder öffentlichen Vorspielen (z.B. Musikschulkonzert) teilnehmen.
  • Anmeldungen zu Wettbewerben bedürfen der Genehmigung der Hauptfachlehrkraft und müssen der Schulleitung rechtzeitig vorher mitgeteilt werden.
  • Externe öffentliche Auftritte von Musikschulensembles bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung.

Haftung

Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler:innen. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außer­schulische Betätigung an einer Ergänzungs­schule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungs­schutz. Für Personen­schäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Schüler:innen haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft zugefügte Schäden.  

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