Sie haben Anspruch auf Bildungsfreistellungsmaßnahmen. Nehmen Sie das Angebot an!
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freitstellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Eine Bildungsfreitstellung sollte mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Nützliche Informationen und Downloads finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung von RLP oder hier.
Untersuchungen zeigen, dass Bildungsfreistellungen durchaus einen positiven Effekt auf das individuelle Wohlbefinden haben können. Immer mehr Menschen erkranken im Zusammenhang mit beruflichen Belastungen. Fernab vom Büro und Alltagsstress haben Sie in Bildungsurlauben die Möglichkeit, etwas für Ihre persönliche Innovationskraft und Gesundheit zu tun. Stöbern Sie gerne in unserem Frühjahrsprogramm.
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Geben Sie einfach in der Suche auf unserer Websit die entsprechende Kursnummer ein und Sie gelangen zur Kurs-Detailseite mit Online-Anmeldeformular.
Nicole Möhlenkamp
Pädagogische Mitarbeiterin vhs - Berufliche Bildung, Gesundheit und Kultur / stellv. Leitung Junge Akademie